Die Wasserversorgungsgenossenschaft Rabizoni hat das Quellwasser auf den relevanten Metabolit "Chlorothalonil Sulfonsäure R 417888 (M12)" kontrollieren lassen.
Die Konzentration liegt bei 0.16 µg/l womit die Anforderung der Gewässerschutzverordnung von 0.10 µg/l momentan nicht erfüllt wird.
Details
· Chlorothalonil-Sulfonsäure ist ein Abbauprodukt des Pflanzenschutzmittels Chlorothalonil, das seit den 1970er-Jahren als Mittel gegen Pilzbefall (Fungizid) in Getreide, Gemüse, Wein- und Zierpflanzenanbau zugelassen ist.
· Die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) hat im März 2019 in ihrer neuen Risikobewertung festgehalten, dass für Abbauprodukte von Chlorothalonil Hinweise für eine Gesundheitsgefährdung bestehen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) kam zur gleichen Schlussfolgerung wie die EFSA. Somit sind die Metaboliten jetzt als relevant zu beurteilen https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/lebensmittel-und-ernaehrung/lebensmittelsicher-heit/stoffe-im-fokus/pflanzenschutzmittel/chlorothalonil.html
· Als Folge davon sind die Anforderungen für die Zulassung der Chlorothalonihaltigen Pflanzenschutzmittel nicht mehr erfüllt. Die Zulassungsstelle des Bundeamtes für Landwirtschaft hat das Prozedere für den Widerruf der Bewilligung eingeleitet. Vorbehältlich von Einsprachen werden diese Mittel ab anfangs Herbst 2019 in der Schweiz nicht mehr anwendbar sein.
· Bis zur Neueinstufung dieses Abbauproduktes als "relevantes Abbauprodukt" im vergangen März wurden keine Wasserproben auf diese Rückstände hin untersucht. Es sind auch nur wenige Labors in der Lage, diese Nachweise zu erbringen.
· Zudem ist anzunehmen, dass dieser Metabolit schon seit längerer Zeit im Trinkwasser vorhanden ist. Gemäss Information der kantonalen Lebensmittelkontrolle sind neben der Ausserbetriebnahme von stark betroffenen Wasserfassungen und dem Mischen von belastetem mit unbelastetem Trinkwasser gegenwärtig keine erprobten technischen Lösungen bekannt, um die Konzentration dieser Stoffe im Trinkwasser zu senken. Das BLV hat eine Weisung zu dieser Problematik in Aussicht gestellt.
Massnahmen
· Die Wasserversorgungsgenossenschaft Rabizoni wird die weitere Entwicklung genau verfolgen und in Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden nach Lösungen suchen.
· Die Genossenschafter werden bei wesentlichen Änderungen wieder informiert.
Wichtig
· Von Seiten der Genossenschaft wird den Konsumentinnen und Konsumenten keine Änderung der Benutzung empfohlen.